Haftungsausschluss & Teilnahmebedingungen
Bibs, Bikes & Bubblegum Overnighter
Präambel
Für die Teilnahme am Bibs, Bikes & Bubblegum Overnighter gelten nachfolgende Teilnahmebedingungen, die alle Teilnehmenden bei der Anmeldung automatisch anerkennen. Bei dem Bibs, Bikes & Bubblegum Overnighter handelt es sich nicht um eine organisierte Radtour, sondern in erster Linie um eine Radveranstaltung, auf der ein*e Radfahrer*in eine vorgegebene Distanz aus eigenen Kräften zurücklegt. Vorgegeben werden Strecke und Kontrollpunkte sowie der Zeitraum der Veranstaltung.
1. Organisation
Bibs, Bikes & Bubblegum ist eine Radveranstaltung unter der gemeinsamen Verantwortung von Judith Böhringer und Rilana Kramer (Anschrift siehe Impressum)
2. Inhalt der Veranstaltung & Teilnahmebedingungen
2.1 Inhalt der Veranstaltung
Die Teilnehmenden bewältigen eine festgelegte Kilometeranzahl nach eigener Krafteinteilung. Der örtliche und zeitliche Beginn, das örtliche und zeitliche Ende sowie mehrere Zwischenstopps werden von den Organisatorinnen vorab bereitgestellt und kommuniziert.Die Route und Zwischenstopps sind dabei als Empfehlung zu verstehen.
2.2 Allgemeine Teilnahmebedingungen
1) Mit der Teilnahme am Bibs, Bikes & Bubblegum Overnighter erkennen die Teilnehmenden diese Teilnahmebedingungen an. Alle Teilnehmenden sind verpflichtet, sich mit dem Inhalt dieser Teilnahmebedingungen vertraut zu machen und ihren Inhalt zu befolgen. Die Teilnehmenden garantieren, dass die bei der Anmeldung gemachten Angaben zu den Personen richtig und vollständig sind.
2) Es handelt sich um eine private Ausfahrt, deren Teilnahme auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko erfolgt.
3) Für die Organisation der Rahmenbedingungen (Beginn-, Zwischen-, Endpunkt/e) dieser privaten Fahrradausfahrt entrichten die Teilnehmenden eine Unkostenpauschale (Teilnahmegebühr).
4) Mit Anmeldung und Zahlung der Teilnahmegebühr ist die Anmeldung verbindlich. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr erfolgt nicht. Die Teilnahme ist personengebunden und grundsätzlich nicht übertragbar.
5) Eine Haftpflichtversicherung bei den Teilnehmenden wird vorausgesetzt.
6) Es handelt sich bei der privaten Veranstaltung Bibs, Bikes & Bubblegum Overnighter, um eine Freiluftveranstaltungen, die den Witterungseinflüssen (Wetter etc.) ausgesetzt ist. Die Teilnehmenden nehmen zur Kenntnis, dass die Veranstaltenden die Verhältnisse vor Ort nicht immer beeinflussen können und sich vorbehalten, aus berechtigten Gründen (z.B. Streckenführung) Anpassungen unter bestmöglicher Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmenden vorzunehmen.
2.3 Straßenverkehrsregeln
Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) einzuhalten, insbesondere offizielle Ausschilderungen zu beachten und vorhandene Radwege zu benutzen.
2.4 Verkehrstauglichkeit des Fahrrads
Die Teilnehmenden sind verpflichtet, das Fahrrad nach den gesetzlichen Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) auszurüsten (insofern notwendig) und für die Verkehrstauglichkeit zu sorgen. Auf die besonderen Bestimmungen zur Beleuchtung von Renn- und Gravelrädern wird hingewiesen.
2.5 Helmpflicht
Es besteht eine Helmpflicht.
2.6 Warnwestenpflicht
Bei Eintritt der Dunkelheit ist eine Warnweste zu tragen.
2.7 körperliche Voraussetzungen
Die Teilnehmenden verpflichten sich, die Sporttauglichkeit zur Teilnahme an der Veranstaltung selbst zu prüfen. Es dürfen nur Personen teilnehmen, welche sich uneingeschränkt körperlich dazu in der
Lage fühlen und die Tragweite des Risikos erkennen können. Im Zweifelsfalle ist ein*e Arzt/Ärztin zu Rate zu ziehen. Die Organisatorinnen übernehmen keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmenden. Mit dem Antritt der Radveranstaltung erklären die Teilnehmenden verbindlich, dass gegen deren Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.
2.8 Mindestalter
Die Teilnehmenden müssen zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 18 Jahre alt sein.
3. Haftung
3.1 Einbindung Teilnahmebedingungen
Mit Abschluss einer verbindlichen Online-Anmeldung, d. h. das Zusenden der persönliche Daten, bestätigen die Teilnehmenden, dass sie die Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen und ausdrücklich akzeptiert haben. Einer gesonderten Einwilligung bedarf es nicht. Die Teilnehmenden willigen gleichzeitig damit ein, dass die im Wege der Anmeldung gemachten personenbezogenen Daten zum Zweck der Veranstaltungsabwicklung und Teilnahme gespeichert und verarbeitet werden.
3.2 Risiko
1) Die Teilnahme an der Radveranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko. Die Teilnehmenden wissen das und sind sich voll der Gefahren bewusst, welche mit der Ausübung von Radsportarten verbunden sind.
2) Die Teilnehmenden erkennen an, dass mit dem Antreten der Radveranstaltung ein Risiko verbunden ist. Die Teilnehmenden akzeptieren für sich, dass mit der Ausübung deren Leben und die körperliche Sicherheit gefährdet sein können. Das beinhaltet Gefahren für jede Person im Bereich der Radveranstaltung, insbesondere aufgrund von Umweltbedingungen, technischen Ausrüstungen, atmosphärischen Einflüssen, ggf. Gefahren von öffentlichen Straßen, sowie natürlichen und künstlichen Hindernissen.
Mit einer Anmeldung bestätigen die Teilnehmenden, dass sie auf eigenes Risiko und eigene Gefahr an dieser Radveranstaltung teilnehmen.
3.3 Haftung
1) Die Haftung der Organisatorinnen sowie freiwilliger Helfenden und aller anderen Personen/Institutionen, die mit der Organisation der Radveranstaltung in Verbindung stehen sowie der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen aller hier genannten Personen und Institutionen wird, sofern gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
2)Die Teilnehmenden stellen die Organisatorinnen und die Helfenden der Veranstalterinnen des Bibs, Bikes & Bubblegum Overnighters von sämtlichen Haftungsansprüchen frei. Eingeschlossen sind hierbei sämtliche unmittelbare und mittelbare Schäden, sowie sämtliche Ansprüche, die die Teilnehmenden oder deren Erben oder sonstige berechtigte Dritte aufgrund von erlittenen Verletzungen oder im Todesfall geltend machen könnten.
Weiter stellen die Teilnehmenden die Veranstalterinnen und deren Helfenden von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei, soweit diese Dritten Schäden in Folge der Teilnahme an der Veranstaltung erleiden. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für die Begleitperson.
3) Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen und nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Ebenso soll die Haftung nicht eingeschränkt werden, sofern eine Haftungs zwecks Betruges oder Falschdarstellung oder kraft Gesetzes z.B. Produkthaftungsgesetz übernommen werden muss.
3.4. Höhere Gewalt
1) Wird die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, aus Sicherheitsgründen oder aus anderen Gründen, die die Organisation nicht zu vertreten hat abgesagt oder abgebrochen, so ist die Organisation von seinen Verpflichtungen befreit und haftet nicht für Schäden, die den Teilnehmenden aus diesen Grund entstehen (z.B. Reise- und Übernachtungskosten).
2) Eine Erstattung von Teilnahmegebühren in den vorgenannten Fällen ist ausgeschlossen. Bei einer Änderung des Veranstaltungsortes und/oder -zeitpunktes sind die Teilnehmenden berechtigt, die neu angesetzte Veranstaltung zu besuchen.
3.6 Unmöglichkeit
Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haften die Organisatorinnen nur, wenn ihnen das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht, sofern dadurch keine Kardinalpflicht betroffen ist.
3.7 Ausrüstung und Bekleidung
Die Organisatorinnen übernehmen keine Haftung für das Abhandenkommen von Ausrüstung und Bekleidung der Teilnehmenden. Die Teilnehmenden müssen daher selbst entsprechend Sorge tragen oder versichert sein.
3.8 Datenspeicherung und -veröffentlichung
Die Teilnehmenden erklären sich einverstanden, dass die in der Anmeldung genannten Daten von den Organisatorinnen und/oder dessen Dienstleistern maschinell gespeichert werden dürfen sowie auch Fotos, die während der Veranstaltung gemacht werden im Internet veröffentlicht werden dürfen. Ausdrückliche Einwände sind den Organisatorinnen bei der Anmeldung zu melden.
4. Anwendbares Recht / Salvatorische Klausel
1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Organisatorinnen und Teilnehmenden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2) Sollten einzelne Klauseln der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine regelungsbedürftige Lücke ergeben, so sind die Teilnahmebedingungen im Übrigen wirksam. Die Parteien werden nach Treu und Glauben Verhandlungen führen, um die unwirksame oder fehlende Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem dokumentierten wirtschaftlichen Willen der Parteien am nächsten kommt.
3) Es gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gerichtsstand.